Übernahme Unimog aus Leasingverträgen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 19.2.2018 wurde beschlossen die beiden vorhandenen geleasten Unimog (U290 und U20) zu erwerben.
Beschlossen wurde hierzu (2. Tiret des Beschlusses):
„Als Unimog werden der vorhandene U290 und der vorhandene U20 durch Übernahme aus den Leasingverträgen erworben. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die in den Leasingverträgen vorgesehenen Erwerbe zu vollziehen.“
Dabei ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass – wie auch bei Anschaffung der Fahrzeuge im HfP im Jahr 2010 diskutiert – dies zu den in den Verträgen genannten Restwerten erfolgen kann. Dem ist nicht so. Nach Auskunft der Firma Henne Unimog und des Leasinggebers der GEFA-Bank ist der Kaufpreis nach aktuellen Marktwerten zu kalkulieren. Ein Anrecht der Gemeinde die Fahrzeuge zu den ausgewiesenen Restwerten zu erwerben besteht nicht.
Die Kosten für den Erwerb verändern sich gegenüber den in der GR-Sitzung genannten Kosten wie folgt (alle Kosten brutto):
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Unimog U 290
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Unimog U 20
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Angebotene Ablösebeträge
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37.931,25 €
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35.967,75 €
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GR-Sitzung 19.2.2018
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30.345,00 €
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28.774,20 €
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Mehrkosten
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+7.586,25 €
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+7.193,55 €
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Der Gemeinderat wird über die Kostenmehrung informiert.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Kostenmehrung in Höhe von 14.779,80 € und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Erwerb der beiden Unimog.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 07.05.2018 09:42 Uhr