BV Waldseestr. 4; Antrag auf Befreiung von der Zaunsatzung zur Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzes auf dem Grundstück Flurnummer 626 Gemarkung Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.07.2018 ö 4.5

Sachverhalt

Das Vorhaben mit einer Höhe von 2,50 m entspricht nicht den Festsetzungen „der Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen“ vom 16.07.2001, wonach die Höhe aller straßenseitigen Grundstückseinfriedungen auf maximal 1,0 m beschränkt ist. Der Bauherr begründet die Ausnahme mit dem hohen Verkehrsaufkommen in der Atzinger Allee. Durch die geplante Maßnahme mit einer Gesamtlänge von ca. 30,0 m entlang des Kreisverkehrs sollen die Auswirkungen abgemildert werden. Da das Grundstück ca. 1,0 m unter dem Straßenniveau liegt, müsste der Zaun an der tiefsten Stelle ca. 2,50 m hoch werden im weiteren Verlauf reduziert sich die Zaun Höhe auf ca. 2,0 m.

Hinweis: Es bestehen seitens der Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Rottal-Inn keine Bedenken.

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag (Sicht und Lärmschutzzaun) zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 15.11.2018 10:53 Uhr