BV Armeding 14; Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Wohnhauses mit Nebenraum und Gerätelager auf dem Grundstück Flurnummer 876 Gmkg. Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Der Ortsteil Armeding ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt. Die Bebauung richtet sich somit nach § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wonach die Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Gebäudes an gleicher Stelle im Außenbereich zulässig ist.

Das Ersatzhaus  wird um ca. 2,0 bis. 3,0 m von der Fahrbahn abgerückt, wodurch sich die Situation im Hinblick auf die Verkehrssicherheit verbessert. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Sämtliche Unterschriften der Baunachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.11.2018 14:26 Uhr