Ergebnis Vergütungsverhandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Pflegesatzverhandlung für die Pflegevergütung und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung hat am 12.09.2018 stattgefunden. Für den Zeitraum 1.10.2018 bis 30.09.2019 wurde eine neue Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Mit dieser Vergütungsvereinbarung hat sich das Haus verpflichtet neue,  bayernweit ermittelte Personalschlüssel einzuhalten. Die Werkleitung weist hierbei daraufhin, dass auf Grund des Rückgangs der Belegung momentan mehr Personal im Einsatz ist, als nach der bisherigen Vergütungsvereinbarung verpflichtend gewesen wäre.
Die verbesserten Personalschlüssel stellen sich wie folgt dar:
Pflegegrad
Personalschlüssel alt
Personalschlüssel neu
1
1 : 6,79
1 : 6,79
2
1 : 4,76
1 : 3,84
3
1 : 3,00
1 : 2,64
4
1 : 2,17
1 : 1,99
5
1 : 1,93
1 : 2,00

Das erzielte Verhandlungsergebnis lautet wie folgt:

Ab 1.10.2018
Seit 1.10.2016
Pflegegrad 1
31,71 Euro
31,93 Euro
Pflegegrad 2
47,03 Euro
40,37 Euro
Pflegegrad 3
63,20 Euro
56,55 Euro
Pflegegrad 4
80,07 Euro
73,41 Euro
Pflegegrad 5
87,63 Euro
80,97 Euro
PSG II Zuschlag
-
1,83 Euro
Ausbildungszuschlag § 85 SGB XI
-
0,62 Euro
Rüstige § 75 ff SGB XII
16,36 Euro
15,75 Euro
Damit ergibt sich ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
21,72 Euro
16,89 Euro
Zuschlag für die zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI
5,70 Euro
5,40 Euro
Eingestreute Kurzzeitpflege für Pflegegrade 2 bis 5
Einheitlich 67,63 Euro
Entsprechend Pflegegrade

Auf die Erhebung eines Ausbildungszuschlages zusätzlich zu den vereinbarten Pflegetagesentgelten wurde für diesen Vergütungszeitraum verzichtet.
Das Verhandlungsergebnis bei den Tagessätzen für Unterkunft 7,48 Euro (bisher 6,83 Euro) und Verpflegung 10,53 Euro (bisher 10,57 Euro) entspricht weitgehend den bereits verrechneten Entgelten. Hier kann das Haus durch Kosteneinsparungen Preissteigerungen weitgehend auffangen.  
Die Investitionskosten wurden nicht verhandelt und bleiben daher unberührt. Sie werden auch für diesen Vergütungszeitraum in gleicher Höhe weiterberechnet.
Die monatliche Abrechnung erfolgt auch zukünftig pauschal nach Pflegetagen unter Abzug der  Leistungen der Pflegekassen.
Der zuständige Verhandler der Pflegekassenverbände ebenso wie der Verhandlungsführer des Bezirks Niederbayern haben bestätigt, dass die erhöhten Entgelte sich im Vergleich zu denen anderer Heime in der Region im  Rahmen bewegen und daher angemessen sind.
Die Angemessenheit der Erhöhung ergibt sich auch aus dem überdurchschnittlich langen bisher gehaltenen Vergütungszeitraum von zwei Jahren, in dem keine Preisanpassung erfolgte.
Der Heimfürsprecher war in das Pflegesatzverfahren eingebunden und hat grundsätzlich der Erhöhung zugestimmt.

Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Ergebnis der Vergütungshandlung für den Vergütungszeitraum 1.10.2018 bis 30.09.2019 für das Seniorenheim St. Josef.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 08:20 Uhr