Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 08.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Pflegesatzverhandlung für die Pflegevergütung und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung hat am 12.09.2018 stattgefunden. Für den Zeitraum 1.10.2018 bis 30.09.2019 wurde eine neue Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Mit dieser Vergütungsvereinbarung hat sich das Haus verpflichtet neue, bayernweit ermittelte Personalschlüssel einzuhalten. Die Werkleitung weist hierbei daraufhin, dass auf Grund des Rückgangs der Belegung momentan mehr Personal im Einsatz ist, als nach der bisherigen Vergütungsvereinbarung verpflichtend gewesen wäre.
Die verbesserten Personalschlüssel stellen sich wie folgt dar:
Pflegegrad
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Personalschlüssel alt
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Personalschlüssel neu
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1
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1 : 6,79
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1 : 6,79
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2
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1 : 4,76
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1 : 3,84
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3
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1 : 3,00
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1 : 2,64
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4
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1 : 2,17
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1 : 1,99
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5
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1 : 1,93
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1 : 2,00
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Das erzielte Verhandlungsergebnis lautet wie folgt:
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Ab 1.10.2018
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Seit 1.10.2016
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Pflegegrad 1
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31,71 Euro
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31,93 Euro
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Pflegegrad 2
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47,03 Euro
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40,37 Euro
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Pflegegrad 3
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63,20 Euro
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56,55 Euro
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Pflegegrad 4
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80,07 Euro
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73,41 Euro
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Pflegegrad 5
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87,63 Euro
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80,97 Euro
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PSG II Zuschlag
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-
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1,83 Euro
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Ausbildungszuschlag § 85 SGB XI
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-
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0,62 Euro
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Rüstige § 75 ff SGB XII
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16,36 Euro
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15,75 Euro
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Damit ergibt sich ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
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21,72 Euro
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16,89 Euro
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Zuschlag für die zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI
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5,70 Euro
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5,40 Euro
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Eingestreute Kurzzeitpflege für Pflegegrade 2 bis 5
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Einheitlich 67,63 Euro
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Entsprechend Pflegegrade
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Auf die Erhebung eines Ausbildungszuschlages zusätzlich zu den vereinbarten Pflegetagesentgelten wurde für diesen Vergütungszeitraum verzichtet.
Das Verhandlungsergebnis bei den Tagessätzen für Unterkunft 7,48 Euro (bisher 6,83 Euro) und Verpflegung 10,53 Euro (bisher 10,57 Euro) entspricht weitgehend den bereits verrechneten Entgelten. Hier kann das Haus durch Kosteneinsparungen Preissteigerungen weitgehend auffangen.
Die Investitionskosten wurden nicht verhandelt und bleiben daher unberührt. Sie werden auch für diesen Vergütungszeitraum in gleicher Höhe weiterberechnet.
Die monatliche Abrechnung erfolgt auch zukünftig pauschal nach Pflegetagen unter Abzug der Leistungen der Pflegekassen.
Der zuständige Verhandler der Pflegekassenverbände ebenso wie der Verhandlungsführer des Bezirks Niederbayern haben bestätigt, dass die erhöhten Entgelte sich im Vergleich zu denen anderer Heime in der Region im Rahmen bewegen und daher angemessen sind.
Die Angemessenheit der Erhöhung ergibt sich auch aus dem überdurchschnittlich langen bisher gehaltenen Vergütungszeitraum von zwei Jahren, in dem keine Preisanpassung erfolgte.
Der Heimfürsprecher war in das Pflegesatzverfahren eingebunden und hat grundsätzlich der Erhöhung zugestimmt.
Beschluss
Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Ergebnis der Vergütungshandlung für den Vergütungszeitraum 1.10.2018 bis 30.09.2019 für das Seniorenheim St. Josef.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 22.03.2019 08:20 Uhr