Bürgerentscheide zur Trägerschaft Seniorenheim St. Josef - Unterrichtung gem. § 29 BBS
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gem. § 29 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) hat die Gemeindeverwaltung mit der Abstimmungsbenachrichtigung die Gemeindebürger schriftlich über Fragestellung und Begründung zu unterrichten. Über Form und Umfang der Unterrichtung entscheidet der Gemeinderat.
Da die jeweiligen Begründungsflyer des Bürger- und des Ratsbegehrens bereits in Umlauf gebracht wurden, erscheint eine erneute Verteilung nicht zweckmäßig. Ein Versand mit der Wahlbenachrichtigung ist darüber hinaus über den Gemeindeverlag technisch nicht möglich.
Mit Blick auf die Kosten einer erneuten Postwurfsendung an alle Haushalte wird vorgeschlagen zur Information der Gemeindebürger den Stimmzettel als Muster im Mitteilungsblatt Januar 2019 abzudrucken und zudem eine Informationsveranstaltung für alle Bürger am 16. Januar 2019 abzuhalten.
Sollte noch weiterer Informationsbedarf bestehen, könnte dieser in Absprache mit den Vertretern des Bürgerbegehrens über die Mitteilungsblätter Januar und/oder Februar erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt der Unterrichtung gem. § 29 BBS durch Abdruck des Stimmzettels als Muster im Mitteilungsblatt Januar 2019 und durch Abhalten einer Informationsveranstaltung für alle Bürger am 16. Januar 2019 nachzukommen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 28.01.2019 16:53 Uhr