Behandlung der Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Auslegung des Änderungsdeckblattes Nr. 1 in der Zeit vom 27.09. bis. 29.10.2018 wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgebracht:

Landratsamt Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz:

„Im Bereich der nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses bestehenden Sommerstockbahn werden Parkplätze für die Pkw der Feuerwehrleute ausgewiesen, allerdings ist gem. Festsetzung Nr. 2.3 „Stellplätze und übrige befestigte Flächen“ festgelegt, dass die Nutzung der bestehenden Stockbahn an der nordwestlichen Grundstücksgrenze weiterhin zulässig sein soll.  

Von immissionsschutzfachlicher Seite muss hier angemerkt werden, dass bei üblichem Stockschießbetrieb  aufgrund der nur ca. 15 – 20 m entfernten Wohngebäude Feuerwehrgasse Hausnummer 2, 2 a, und 1 hier mit sehr hohen Lärmbelästigungen zu rechnen ist und Überschreitungen der zulässigen Lärmschutzwerte nach der 18 BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) nicht auszuschließen sind.

Bereits im bestehenden alten Bebauungsplan von 1993 wurde auf die gebotene Einhausung der Stockschießanlage als folgerichtige Lärmminderungsmaßnahme hingewiesen.“


Bayernwerk Netz GmbH, Eggenfelden:

Keine Einwände, wenn Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren sind die Schutzzonenbereiche von 0,5 m beiderseits der Leitungsachse und die Pflanzabstände nach DIN Norm 18320 im Näherungsbereich von Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern zu beachten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
  • zur Stellungnahme des Landratsamtes Rottal-Inn, Techn. Umweltschutz:
    Die Anmerkung des Technischen Umweltschutzes wird zur Kenntnis genommen.
  • zur Stellungnahme der Bayernwerk GmbH:
    D ie Hinweise der Bayernwerk GmbH bezüglich Einhaltung der Leitungsabstände und Baumpflanzungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.02.2019 16:27 Uhr