Die Gemeinderäte Birneder und Feirer haben nachfolgenden Antrag eingebracht.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
hiermit beantragen wir, dass sich der Gemeinderat in der für Januar 2019 geplanten Sitzung, mit dem Thema A94 im Verlauf des Gemeindegebiets befassen soll.
Antrag
Der Gemeindrat der Gemeinde Kirchdorf am Inn stellt folgende Forderungen an die Autobahndirektion Südbayern zum Bau der 2. Fahrspur für die A 94 im gesamten Verlauf des Gemeindegebiets:
1. Für die neu zu errichtende zweite Fahrbahn der A 94 und die schon vorhandene Fahrbahn ist eine optimale Planung hinsichtlich des Lärmschutzes notwendig. Der Lärmschutz für das „Schutzgut Mensch“ muss höchste Priorität haben.
Die Lärmschutzbauten müssen wg. Wohn- und Erholungsgebieten auf beiden Seiten des Streckenverlaufs durchgehend im gesamten Bereich der Gemeinde Kirchdorf a. Inn erfolgen.
Bei der Planung von Lärmschutzmassnahmen sind u.a. zu beachten:
- bei Wahrscheinlichkeitsberechnungen hinsichtlich der Verkehrsentwicklung auf der A 94 nach dem Bau der zweiten Spur muss allgemein von einer starken Zunahme, insbesondere des Schwerlastverkehrs ausgegangen werden. Daher gilt es, schon vorab und vorausschauend entsprechende Möglichkeiten für einen zukunftsorientierten und optimalen Lärmschutz zu berücksichtigen.
- Es sind die gegebenen Geländeformationen und unterschiedlichen Höhenlagen von geplanter Trasse und vorhandener Wohnbebauung bei den erforderlichen Schallschutzmassnahmen zu berücksichtigen.
- Der Neubau der südlichen Fahrspur sollte ab Höhe Ramerding bis zur Anschlussstelle B12 West tiefer zur bestehenden Trasse ausgeführt werden.
- Da angenommen werden darf, dass die Autobahndirektion mit optimalen Schall- und Lärmschutzmassnahmen ausreichend Erfahrung hat, soll geprüft werden, welche Art von Massnahme(n) im hier betroffenen Streckenabschnitt die am besten geeignetste(n) wäre(n). Diese soll(en) in die Planung mit aufgenommen werden, auch wenn es ggf. kostengünstigere, jedoch weniger geeignete Möglichkeiten gibt.
2. Hinsichtlich des Flächenverbrauchs ist eine optimale Planung notwendig. Hierbei ist der notwendige Flächenverbrauch auf ein zu Minimum reduzieren. Evtl. notwendige Ausgleichsflächen sind örtlich so nahegelegen als möglich auszuweisen.
3. Der Radweg über den Inn wurde beim damaligen Bau der Brücke B 12 (neu) „erkämpft“ und hat sich zu einer sehr wichtigen, auch überörtlichen Verkehrsanbindung für den Radverkehr entwickelt. Daher ist dieser auf jeden Fall auch entlang der in Verkehr gehenden Autobahn zu belassen. Es ist sicher zu stellen, dass dieser Radweg während der gesamten Bauphase uneingeschränkt von der Bevölkerung genutzt werden kann.
4. Die Radwegtrasse über die neue Innbrücke nach Österreich soll im Zuge der A94-Fertigstellung sicher, von der KFZ-Spur getrennt, über die Brücke geführt werden (ähnlich wie derzeit bei der Brücke in Stammham).
5. Alle evtl. von einer Verlegung betroffenen gemeindlichen Straßen, Wege und Fahrten müssen mit allen wegemässigen Anschlüssen wieder hergestellt werden. Dies gilt auch für bestehende Durchlässe, die zur Bewirtschaftung land- bzw. forstwirtschaftlicher Flächen (Auwald) notwendig sind.
6. Für schnelle Rettungseinsätze von Hilfsorganisationen (z.B. Feuerwehr, Notarzt, BRK, THW, Polizei) sind die schon bestehenden Behelfsauffahrten zu erhalten. Bei Neubau der zusätzlichen Spur sind adäquate Behelfsauffahrten auf dieser mit einzuplanen.
7. Der Zustand der von einer Benutzung durch Baustellenfahrzeuge betroffenen Strassen ist vorab durch ein Beweissicherungsverfahren festzustellen. Nach Abschluss der Baumassnahmen für die zweite Fahrspur sind diese ggf. zu sanieren oder zu erneuern. Der Baustellenverkehr durch bebaute Ortsteile der Gemeinde Kirchdorf ist so weit als möglich zu vermeiden.
8. Der Bau der zweiten Fahrspur soll so geplant werden, dass die bestehende erste Fahrspur (B 12 neu) nicht beeinträchtigt wird und der überörtliche Verkehr auf dieser während der Bauzeit aufrechterhalten werden kann. Dies ist notwendig, um eine über einen längeren Zeitraum sehr belastende Umleitung über die jetzige Kreisstrasse PAN 26 (vorher B 12 alt) oder PAN23 zu vermeiden.
9. Um die Bevölkerung vor der zu erwartenden höheren Feinstaubbelastung zu schützen, soll für den gesamten Streckenverlauf auf Gemeindegebiet Kirchdorf a. Inn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h vorgesehen werden.
Begründung:
Die Begründungen wie im Antragstext genannt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.
Mit freundlichen Grüssen
(Peter Birneder) (Johann Feirer)“
Stellungnahme der Verwaltung:
Gegen den Antrag bestehen keine Einwände.
Da sich die Gemeindeverwaltung bereits seit einiger Zeit mit möglichen Forderungen gegenüber der Autobahndirektion beschäftigt, sollte diskutiert werden, ob nachfolgende Forderungen in ein Schreiben an die Autobahndirektion zusätzlich aufgenommen werden.
- Es wird gefordert, dass die durch Erdbewegungen anfallenden Erdmassen an der Autobahntrasse als zusätzliche Lärmschutzwälle aufgeschüttet und begrünt werden.
- Die Gemeinde muss bei der Planung der Anschlussstelle „Kirchdorf Ost / Simbach“ umfassend beteiligt werden um eine mögliche Anbindung im Hinblick auf zukünftige Baulandentwicklung einbringen zu können.
- Nach Abschluss des Autobahnneubaus sollen nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Flächen der Bundesrepublik im Gemeindebereich vorrangig der Gemeinde Kirchdorf a. Inn zum Kauf angeboten werden.