Antrag auf Tempo 30 in der Hauptstraße im OT Hitzenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt nachfolgend angeführter Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung, auf Tempo 30, vor.

  1. Gemeinderat Johann Feirer                                                Herbert-Zill-Str. 29
  2. D-84375 Kirchdorf a. Inn
mobil 0177 29 64 712
                                                                       26.3.2019
Gemeinde Kirchdorf a. Inn
z. Hd. Herrn Bürgermeister Johann Springer

Hauptstr. 7
D-84375 Kirchdorf a. Inn


Anträge an den Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. Inn auf Beschlussfassung zum Thema Tempo 30 im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

hiermit beantrage ich, dass sich der Gemeinderat in der nächsten geplanten Sitzung, mit dem Thema Tempo 30 im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau befassen soll.


Antrag 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf am Inn hebt den Beschluss des Bau- und Umweltausschuss vom 27. März 2017 zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge aller Art auf 30 km/h im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau auf.

Begründung:
Auf Antrag von Herrn Anton Grimm befasste sich der Bau- und Umweltausschuss mit der Reduzierung auf Tempo 30 für die Hauptstraße in Hitzenau.
Mit dem Hauptargument, dass die Hauptstraße im Bereich von Hitzenau eine wichtige Verbindungsstraße nach Ecken darstelle wurde der Antrag mit 2 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Mittlerweile haben wir eine komplett andere Situation im Verlauf der Hauptstraße. Sowohl im Verlauf vom Bahnübergang Machendorf nach Norden bis zum Ende Ortsteil Machendorf, als auch im Verlauf der ersten Häuser im Tal nach Ecken besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge aller Art auf 30 km/h. Auch im Verlauf der Häuser am Berg in Ecken wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt.
Da i m gesamten Verlauf der Hauptstraße in Hitzenau kein Fuß- und/oder Radweg vorhanden ist, bitte ich zur Verbesserung der Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer um Zustimmung.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.




Antrag 2


Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf am Inn beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge aller Art auf 30 km/h im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau


Begründung:
Im gesamten Verlauf der Hauptstraße in Hitzenau ist kein Fuß- und/oder Radweg vorhanden.
Verbesserung der Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Mit freundlichen Grüßen

(Johann Feirer)


Stellungnahme PI Simbach, PHK Franz Mayer:

Sehr geehrter Herr Boborowski,

wie bereits Ende 2016, Anfang 2017 kann ich in Bezug auf die Verkehrssituation und Geschwindigkeitsbeschränkung für den Ortsteil Hitzenau folgende Stellungnahme abgeben.

Da keinerlei Gehweg vorhanden ist – und auch geparkte Fahrzeuge die Sicht behindern, entstehen – je nach gefahrener Geschwindigkeit der Fahrzeuge – gefährliche Situationen.

Die StVO in § 3  zwingend vor, dass man innerhalb seiner überschaubaren Strecke anhalten können muss. Wenn die Fahrbahn schmal und unübersichtlich ist, sogar innerhalb der halben Strecke.
Für einzelne Streckenabschnitte von Hitzenau dürfte sich aufgrund § 3 StVO die Geschwindigkeit schon deutlich unter 50 km/h einpendeln müssen.

Nachdem ich davon Kenntnis erlangt habe, dass die Gemeinde plant, die Hauptstraße in Hitzenau zu sanieren, erscheint mir eine derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung eher nicht mehr zielführend. Es sollte vor der Planung mit allen Fachbehörden und Anwohnern eine gemeinsame Lösung angestrebt werden. Als Beispiel kann man die derzeitige Planung der Gartenstr. in Simbach a.Inn erwähnen.


Mit freundlichen Grüßen

F. Mayer, PHK

Da im Anhörungsverfahren zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO nur der Straßenbaulastträger, die Polizei und die Verkehrsbehörde gehört werden, ist die Beteiligung von Dritten bei einer Verkehrsschau ausgeschlossen.

Stellungnahme Verwaltung:
Damit Tempo 30 in der Hauptstraße im OT Hitzenau angeordnet werden kann, müsste die Gemeindeverbindungsstraße rechtlich zur innerörtlichen Straße umgewidmet werden. Diese Umwidmung könnte sich unter Umständen negativ auf zukünftige Förderungen mach dem BayGVFG auswirken.
Auf eine Umwidmung zur innerörtlichen Straße, sollte daher
  • mit Blick auf die Stellungnahme der Polizei und
  • und der geplanten Sanierung (Planung in 2020) der Hauptstraße im OT Hitzenau und der damit verbundenen GVFG- Mittel (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz),
derzeit verzichtet werden.

 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den o. g. Anträgen zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Hauptstraße im OT Hitzenau auf Tempo 30 km/h, gemäß § 45 StVO zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 04.06.2019 19:04 Uhr