BV von-Siemens-Str. 12; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Atzing II, Deckblatt-Nr. 1 zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Lt. Bebauungsplan sind die Zaunhöhen wie folgt festgesetzt:
  • rückwärtig und seitlich:                                max. 2,0 m
  • straßenseitig:                                                max. 1,10 m

Aus versicherungstechnischen Gründen sei es unabdingbar, das Gelände des Busunternehmens mit einer durchgehend 2,0 m hohen Grundstückseinfriedung einzufrieden.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn stimmt der Errichtung einer 2,0 m hohen Grundstückseinfriedung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.05.2019 14:08 Uhr