Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat festgestellt, dass die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB (sog. Ökoausgleich) vom 23. Mai 2000 nicht ausgefertigt wurde, bzw. ein Original nicht auffindbar war.
Dieser formale Mangel soll durch Neuerlass geheilt werden. Der in Anlage beigefügte Satzungsentwurf entspricht dem aktuellen Muster des Bayer. Gemeindetages.
Hinweis: Die Altversion ist zudem im RIS eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs beträgen nach §§ 135a – 135c BauGB in der als Anlage beigefügten Form zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.07.2019 10:02 Uhr