Der Verwaltung liegt folgender Antrag von GR- Brodschelm vor.
Antrag auf einen verkehrsberuhigten Bereich in der Zollhausstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
ich möchte im Namen der Anwohner der Zollhausstraße einen „verkehrsberuhigten Bereich“ (Spielstraße) für die Zollhausstraße beantragen.
Da die Zollhausstraße gerne auch als Verbindungsstraße zwischen Ritzing und Strohham/ Berg genutzt wird und sich von den Durchfahrenden die wenigsten an das bestehende Tempolimit von 30 km/h halten, besteht eine erhöhte Unfallgefahr.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Brodschelm
Aus Sicht der Verwaltung:
Für einen verkehrsberuhigten Bereich müssen die Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Auch Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich durch gekennzeichnete Flächen gestattet ist.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist es nicht möglich solche Parkfläche zu verwirklichen, da die Zollhausstraße auch vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird.
Am 18.03.2019 wurden die PI- Simbach und der Straßenbaulastträger im Rahmen einer Anhörung um Stellungnahme gebeten. Die PI- Simbach und die Verwaltung können einen verkehrsberuhigten Bereich nicht befürworten.
Der Antrag sollte aus rechtlicher Sicht abgelehnt werden.