Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan mit Deckblatt Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Stölln zur Errichtung eines Holzlagerplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Vom Bauherrn wurde bereits eine Vorplanung erstellt, die als Grundlage für ein Schallgutachten dient. Dem Konzept wurde in der Sitzung des Bau- u. Umweltausschusses der Gemeinde Kirchdorf am 28.01.2019 zugestimmt. Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist die Änderung des Flächennutzungs-/Landschaftsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Die Änderung im Parallelverfahren ist möglich, da das Vorhaben der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegensteht und im Hinblick auf die geringe Größe des Plangebietes keine grundsätzlichen Fragen zu klären sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungs-/Landschaftsplanes mit Deckblatt 26 im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan „MI Stölln“. Das Plangebiet wird umgrenzt:

Im Norden:        durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Julbach
Im Osten:        durch das Grundstück Fl. Nr. 170/3
Im Süden:        durch die Kreisstraße PAN 26
Im Westen:        durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Kirchdorf

Und folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a. Inn umfasst:
Fl. Nr.: 170/3, 1030/5 und 1030/3


Der Planungsträger/ Grundstückseigentümer hat das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung beauftragt. Sobald die entsprechenden Änderungsdeckblätter vorliegen,  erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.08.2019 14:27 Uhr