BV Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Ausgleichsbebauungsplan "Kompensations-, Ausgleichs- und Ökokontofläche Strohham"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn hat bereits am 20.06.2016 beschlossen, das Grundstück Fl.Nr. 1434 Gemarkung Kirchdorf a. Inn als Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet Atzing II, Deckblatt-Nr. 1 heranzuziehen. Gleichzeitig wurde das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl in Triftern, mit der Ausarbeitung der Grünordnungsplanung beauftragt.

Von der Ökokontofläche können Abbuchungen für künftige Baugebiete vorgenommen werden. Vorher ist die Fläche zu entwickeln bzw. für die Natur aufzuwerten. Dazu wurden bereits Vorleistungen mit dem Landschaftspflegeverband und dem Zweckverband Gewässer III. Ordnung umgesetzt. Die Maßnahmen wurden mit den zuständigen Fachbehörden (Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Fischereifachbehörde) abgestimmt. Der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 05.08.2019 fasst die durchgeführten und die geplanten Maßnahmen zusammen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Kompensations-, Ausgleichs-, und Ökokontofläche Strohham“.

Die Fläche südlich von Strohham wird wie folgt begrenzt:
im Norden:         durch die Kreisstraße PAN 23;
im Westen:        durch das Grundstück Fl.Nr. 1433 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
im Süden:        durch den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1425 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
im Osten:        durch das Grundstück Fl.Nr. 1435 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:

Flurnummer:        1434 und 1437/1.

Ein Planentwurf in der Fassung vom 05.08.2019 wurde vom Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Trifern, ausgearbeitet.

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn billigt den vom  Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Trift ern, gefertigten Entwurf in der Fassung vom  05.08.2019. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.  

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.09.2019 11:26 Uhr