Grundsatzbeschluss über einen Verbesserungsbeitrag Bypass-Wasserleitung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Abschluss der Baumaßnahme Bypass Wasserleitung und Globalkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung und der Abwasserentsorgung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn soll nun darüber entschieden werden, wie die angefallenen Kosten der neuen Wasserleitung refinanziert werden sollen. Für die anstehende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ist der Verteilungsmaßstab der Investition Grundlage für alle weiteren Beschlüsse. Nach Vorgesprächen gemeinsam mit Gemeinderat und Verwaltung wurden folgende Möglichkeiten diskutiert.
- Finanzierung der Investition durch laufende Wassergebühren
Gemeinde tritt in Vorleistung, Refinanzierung der Bypass Wasserleitung über einen Abschreibungszeitraum von ca. 25 Jahren.
- Finanzierung der Investition durch einen einmaligen Verbesserungsbeitrag
Sofortige Refinanzierung durch einmaligen Beitrag; solidarische Verteilung der Kosten auf alle Eigentümer und nicht nur auf Verbraucher.
- Finanzierung der Investition durch Wassergebühr und Verbesserungsbeitrag in Kombination
Sofortige Refinanzierung der Ausgaben in Höhe von 50 % und 50%ige Finanzierung über laufende Wassergebühren.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Refinanzierung der Baumaßnahme Bypass Wasserleitung in Höhe von 100 % der Ausgaben über die laufende Wassergebühr
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Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt einen Verbesserungsbeitrag zur Refinanzierung der Baumaßnahme Bypass Wasserleitung in Höhe von 50 % der angefallenen Kosten zu erheben. Die restlichen 50 % der Ausgaben werden über die laufende Wassergebühr vereinnahmt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 21.11.2019 11:15 Uhr