Ersatzbeschaffung Bagger - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Anlass:
Der gemeindliche Bagger (Liebherr A 312, Baujahr 2000, 11.416 Stunden) hat in den letzten Jahren hohe Reparaturkosten verursacht.

Die Reparaturkosten 2017 – 2019 haben 18.961,56 € betragen. Darunter sind hohe Einzelreparaturen:
  • 14. März 2019 – Ölverlust Motor, Motoröl läuft von Schwungradgehäuse aus:        6.881,20 €
  • 8. Juli 2019 – Achsplanet ausbauen, neuen Planeten einbauen:                        2.830,42 €
  • 20. Dezember 2016 – Zylinderkopfdichtung defekt:                                        4.786,83 €
  • 9. Juni 2017 – Hydraulik ist ohne Funktion:                                                1.496,96 €

Fremdvergabe als Alternative:
Eine Fremdvergabe der Baggerarbeiten ist unwirtschaftlich. Der gemeindliche Bagger ist im Schnitt der Jahre 2017 – 2019 rd. 360 Stunden pro Jahr im Einsatz. Bei einer Vergleichsrechnung bei Fremdvergabe würden im Jahr folgende Kosten anfallen:
       360 Stunden x 68 € / Stunde netto =                24.480,00 €
       + Umsatzsteuer 19 % =                          4.651,20 €
       Jahreskosten                                        29.131,20 €

Diese Kosten beinhalten zudem keine Transportpauschalen und keine Bereitstellungspauschale für Wochenend-/Sonn- und Feiertagseinsatz, so dass mit deutlich höheren jährlichen Kosten zu rechnen wäre.
Darüber hinaus würde bei laufender Fremdvergabe der gemeindliche Bauhof deutlich unflexibler. Dies könnte auch bei Unwetterereignissen und Katastrophenfällen schwerwiegende negative Folgen haben (Stichwort „Verrohrung Unterführung“).

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte der mittlerweile 19 Jahre alte Bagger im Haushaltsjahr 2020 ersetzt werden. Gerade mit Blick auf den gesamten Fuhrpark des Bauhofs sollte die Altersentwicklung der Fahrzeuge kontinuierlich im Blick gehalten werden.
Da für die Ersatzbeschaffung des Baggers mit hohen Kosten gerechnet werden muss (ein Neufahrzeug würde wohl in einer Größenordnung um die 150.000 € liegen) sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, ein neuwertiges Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Baggers im Jahr 2020 zu treffen und Vorsorge hierfür im Haushalt zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für eine Ersatzbeschaffung des gemeindlichen Baggers im Jahr 2020 aus. Die Verwaltung wird beauftragt
  • Angebote einzuholen und dabei auch die Option eines neuwertigen Gebrauchtfahrzeuges zu prüfen.
  • Im Haushalt 2020 Haushaltsmittel für eine Ersatzbeschaffung einzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.12.2019 16:51 Uhr