Antrag der Bräuhausschützen Ritzing e.V. zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Schützenhaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anlass:
Der Verein Bräuhausschützen Ritzing möchte auf dem gemeindeeigenen Gebäude Seibersdorfer Str. 9a (Schützenhaus) eine Photovoltaikanlage errichten.
Nach derzeitiger Planung soll die Anlage eine Leistung von 9,74 kWp haben und auf der südlichen Dachfläche (18 Module) sowie auf der östlichen Dachfläche (15 Module) angebracht werden.
Die Anlage soll Eigentum des Vereins Bräuhausschützen Ritzing sein und insbesondere im Rahmen der Eigenverbrauchsregelung die Stromkosten des Vereins senken.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag der Bräuhausschützen wird aus ökologischer Sicht ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich der Überlassung der gemeindeeigenen Dachfläche wird vorgeschlagen aufgrund der ausschließlichen Nutzung des Stroms für den Verein und der geringfügigen Summe von einer Vergütung (Dachflächenpacht) abzusehen.
Es wird vorgeschlagen, mit dem Verein Bräuhausschützen Ritzing eine Vereinbarung zu treffen mit folgendem Inhalt:
- die Dachflächen werden durch die Gemeinde entgeltfrei überlassen.
- die Anlage wird im Falle der Auflösung des Vereins ohne Wertausgleich an die Gemeinde Kirchdorf a. Inn übergehen oder auf Kosten des Vereins wieder von der Dachfläche entfernt.
- die Gemeinde übernimmt keine Kosten für Anschaffung und Betrieb der PV-Anlage.
Hinweis: Der Verein beantragt vss. eine Bürgschaft der Gemeinde. Dieses Thema wird gesondert behandelt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die geplante Errichtung einer Photovoltaikanlage durch die Bräuhausschützen Ritzing auf dem gemeindeeigenen Gebäude Seibersdorfer Str. 9a zustimmend zur Kenntnis.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bräuhausschützen eine Vereinbarung mit folgendem Inhalt zu schließen
- die Dachflächen werden durch die Gemeinde entgeltfrei überlassen.
- die Anlage wird im Falle der Auflösung des Vereins ohne Wertausgleich an die Gemeinde Kirchdorf a. Inn übergehen oder auf Kosten des Vereins wieder von der Dachfläche entfernt.
- die Gemeinde übernimmt keine Kosten für Anschaffung und Betrieb der PV-Anlage.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.12.2019 16:51 Uhr