Das Vorhaben umfasst die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 2033/6 in zwei gleich große Teile zu je 751 qm. Die Teilflächen sollen mit je einem frei stehenden Wohnhaus mit je 2 Wohneinheiten und je 2 Garagen lt. beiliegender Skizze bebaut werden.
Das Vorhaben entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Feuerwehrgasse“:
Pkt. 6.4 der Begründung des Bebauungsplanes „Zahl der Wohnungen“:
Im Hinblick auf die ländliche Umgebung soll einer ungesunden Verdichtung der Bebauung auf einzelnen Grundstücken entgegengewirkt werden, sowie die Entstehung von kleinsten Wochenendwohnungen unterbunden werden, da ansonsten „Schlafsiedlungen“ entstehen können.
Pkt. 2.2 Garagen und Nebengebäude:
Garagen und Nebengebäude sowie Stellplätze sind nur auf den hierfür festgelegten Flächen bzw. der bebaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Pkt. 1.2 Planteil Bauweise Baugrenze:
Der Bebauungsvorschlag sieht eine Grenzbebauung mit den Nebengebäuden sowohl zum westlich angrenzenden Grundstücksnachbarn (Flurnummer 2033/7 Gmkg. Kirchdorf a.Inn) als auch zum östlich angrenzenden Feuerwehrgerätehaus (Fl.Nr. 2033/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn) vor.
Pkt. 2.3 Stellplätze:
„Stellplätze sind nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen oder innerhalb der bebaubaren Flächen zulässig.
Für Wohngebäude mit einer Wohnung sind mindestens 2 Stellplätze, für Mehrfamilienwohnhäuser sind mindestens 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachzuweisen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die geplanten Abweichungen vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berühren. Eine Bebauungsplanänderung (Bezeichnung Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ mit Deckblatt-Nr. 2) mit integriertem Grünordnungsplan, ist nach Einschätzung der Verwaltung erforderlich.
Eine Grenzbebauung zum Grundstück Feuerwehrgerätehaus Seibersdorf wird abgelehnt (siehe Schreiben RA Bauer u. Volpert vom 23.10.2018 Punkt 6 zur Änderung Bebauungsplan Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ Änderung mit Deckblatt-Nr. 1).