Stadlecker Weg 18; Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 536 Gmkg. Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Außenbereich ist baurechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im Außenbereich können gem. § 35 Abs. 2 BauGB sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.
Der Abstand des Carports (Dachvorsprung) muss mindestens einen Meter zum Fahrbahnrand betragen

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Der Abstand des Carports muss mindestens einen Meter zum Fahrbahnrand betragen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 28.05.2020 12:11 Uhr