A94 - Sachstandsbericht der Autobahndirektion Südbayern zur Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird durch die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Deggendorf, die Entwurfsplanung (incl. vss. Lärmschutzmaßnahmen) für den Streckenabschnitt Marktl – Kirchdorf a. Inn (Gemeindegebiet) vorgestellt und im Anschluss daran diskutiert werden.
Berichten wird Hr. Baudirektor Stefan Pritscher.
Wie Baudirektor Pritscher Ende des Jahres 2019 mittgeteilt hat, liegt dieser Planungsstand derzeit beim Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung. Im Anschluss daran soll das Planfeststellungsverfahren begonnen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Lärmschutz im gesamten Gemeindebereich muss höchste Priorität haben.
Die vom Gemeinderat mit Beschluss vom 21. Januar 2019 aufgestellten und mit Schreiben vom 24. Januar 2019 übermittelten Forderungen (vgl. Anlage im RIS) zum geplanten Ausbau der Autobahn A94 sind nach wie vor aktuell und weiterhin einzufordern.
Der Lärmschutz für das Schutzgut Mensch muss höchste Priorität haben. Insbesondere im Bereich von Wohnbebauung (Häusern und Ortschaften) müssen Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände errichtet werden, die so gut wie möglich in das Landschaftsbild eingepasst werden.


[Hinweis:
Der Beschlussvorschlag basiert auf der der Verwaltung vorgestellten Entwurfsplanung und kann in der Sitzung ggf. auch abgeändert werden müssen.]

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Autobahndirektion zur Kenntnis.

Der Gemeinderat hält den in der Entwurfsplanung vorgesehenen Lärmschutz für den Streckenabschnitt Marktl – Kirchdorf a. Inn im Gemeindegebiet von Kirchdorf a. Inn für unzureichend.
Die vom Gemeinderat mit Beschluss vom 21. Januar 2019 aufgestellten und mit Schreiben vom 24. Januar 2019 übermittelten Forderungen zum geplanten Ausbau der Autobahn A94 sind nach wie vor aktuell und weiterhin einzufordern.
Der Lärmschutz für das Schutzgut Mensch muss höchste Priorität haben. Insbesondere im Bereich von Wohnbebauung (Häusern und Ortschaften) müssen Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände errichtet werden, die so gut wie möglich in das Landschaftsbild eingepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.02.2020 15:28 Uhr