BV Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Deckbl.-Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MI Stölln; Billigung des Planentwurfs
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn hat in der Sitzung vom 08. Juli 2019 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungs-/Landschaftsplanes mit Deckblatt 26 im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan „MI Stölln“ gefasst.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
Im Norden: durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Julbach
Im Osten: durch das Grundstück Fl. Nr. 170/3
Im Süden: durch die Kreisstraße PAN 26
Im Westen: durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Kirchdorf
Es umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a. Inn:
Fl. Nr.: 170/3, 1030/5 und 1030/3
Vom Planungsträger/Grundstückseigentümer wurde das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung beauftragt. Die entsprechenden Änderungsdeckblätter einschließlich Begründung u. textl. Festsetzungen liegen mittlerweile in der Fassung vom 20.01.2020 vor.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die vom Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, gefertigten Deckblätter / Planentwürfe zur Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungs-/Landschaftsplanes mit Deckblatt 26 im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan „MI Stölln“ einschließlich Begründung u. textl. Festsetzungen in der Fassung vom 20.01.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung nach §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 30.03.2020 11:28 Uhr