BV Feldstr. 2; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 421/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf-Mitte, entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- gem. Pkt. 2.2. der textl. Festsetzungen müssen Garagenzufahrten mindestens 5,0 m tief (Abstand zur Fahrbahn) sein und
- und sind nur auf den hierfür festgelegten Flächen zulässig,
Der Carport liegt außerhalb der Baugrenze.
Die westlich angrenzenden Baunachbarn haben Ihre Unterschrift mit folgender Einschränkung erteilt: „Entlang der Simbacher Straße, ist ein Streifen mit einer Tiefe von 1,50 m parallel zur Grundstücksgrenze von Sichtbeeinträchtigungen freizuhalten“.
Die Bauvorlage enthält keine Angaben über die Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Die geplante Versickerung ist durch Vorlage eines Entwässerungsplanes nachzuweisen.
Hinweis: Eine Einleitung in öffentliche Einrichtungen ist nicht gestattet. Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag mit folgenden Auflagen zu:
- Ein Mindestabstand von 1,50 Meter zum Fahrbahnrand des am weitesten vorspringenden Bauteils des Carports muss eingehalten werden.
- Ein Entwässerungsplan ist vorzulegen. Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 06.07.2020 10:31 Uhr