BV Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Nord, BA III" mit Deckblatt Nr. 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 02. April 2020 bis 04. Mai 2020 wurden folgende Stellungnahmen zum Bauleitplanungsentwurf vorgebracht:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
„Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.“
Regierung von Niederbayern:
„Das Vorhaben entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung und es besteht Einverständnis mit der Planung.“
Landratsamt Rottal-Inn
„Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“
Bayernwerk AG Eggenfelden:
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Bereich Landwirtschaft:
„Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die vorliegende Planung.“
Bereich Forsten:
„Im Planungsgebiet/Änderungsbereich und angrenzend befindet sich kein Wald gemäß Art. 2 BayWaldG. Von Seiten der Unteren Forstbehörde bestehen keine Einwände.“
Beschluss
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Der Hinweis des Amtes wird zur Kenntnis genommen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord, Bauabschnitt III vom 22.09.1997. Von der Änderung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Fl.Nr. 41/6, 1184/7, 1184/6, 1184/5 sowie die südlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1184 und 41/2.
Der Planentwurf (Deckblatt-Nr. 2) mit Ergänzung der textlichen Festsetzungen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 03.03.2020 / 25.05.2020 wurde vom Architekturbüro S. Desch, Kirchham, ausgearbeitet und wird gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 06.07.2020 09:59 Uhr