BV Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Nord, BA III" mit Deckblatt Nr. 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 02. April 2020 bis 04. Mai 2020 wurden folgende Stellungnahmen zum Bauleitplanungsentwurf vorgebracht:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
„Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.“
Regierung von Niederbayern:
„Das Vorhaben entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung und es besteht Einverständnis mit der Planung.“
Landratsamt Rottal-Inn
„Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“
Bayernwerk AG Eggenfelden:
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Bereich Landwirtschaft:
„Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die vorliegende Planung.“
Bereich Forsten:
„Im Planungsgebiet/Änderungsbereich und angrenzend befindet sich kein Wald gemäß Art. 2 BayWaldG. Von Seiten der Unteren Forstbehörde bestehen keine Einwände.“

Beschluss

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Der Hinweis des Amtes wird zur Kenntnis genommen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord, Bauabschnitt III vom 22.09.1997. Von der Änderung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Fl.Nr. 41/6, 1184/7, 1184/6, 1184/5 sowie die südlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1184 und 41/2.
Der Planentwurf (Deckblatt-Nr. 2) mit Ergänzung der textlichen Festsetzungen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 03.03.2020  / 25.05.2020 wurde vom Architekturbüro S. Desch, Kirchham, ausgearbeitet und wird gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.07.2020 09:59 Uhr