BV Armeding Antrag auf Baugenehehmigung zur Errichtung einer ganzjährigen Zeltlagerhalle (6,0 x 16,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 852 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 25.05.2020 | ö | 4.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Bebauung richtet sich somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Inwieweit eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt müsste von der Baugenehmigungsbehörde geprüft werden. Das Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 858 erschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 06.07.2020 09:59 Uhr