BV Hopfenstr. 7 a; Stellplatzüberdachung für Wohnmobil auf dem Grundstück Fl.Nr. 1151/23 Gmkg. Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Ritzinger Bach“ entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen:
Pkt. 2.2. Textl. Festsetzungen
  • Stellplatzüberdachung liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Pultdach statt Satteldach  (Dachneigung 24 -32 Grad). Garagen und Nebenanlagen sind in Dachform und Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen. Hier wurde ein Flach- bzw. Pultdach gewählt.

Begründung des Bauherrn:
Der gewählte Standort ist der einzig mögliche um eine Verschattung des Nachbargrundstücks HsNr. 7 auszuschließen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Mindestabstand von 1,0 m zum Fahrbahnrand ist einzuhalten. Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag mit folgenden Maßgaben zu.
Ein Mindestabstand von 1,0 m zum Fahrbahnrand ist einzuhalten. Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 04.08.2020 10:15 Uhr