BV Erlenstr. 8; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Dobl zum Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.Nr. 279/12 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf- Dobl, weicht wegen seiner Lage außerhalb der Baugrenze von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Zur Erlenstraße wird ein Abstand von 1,20 m bis  2,30 m eingehalten.

Die Unterschrift des östlich  angrenzenden Baunachbarn Fl. Nr. 302 Gmkg. Kirchdorf a.Inn liegt vor.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.08.2020 10:15 Uhr