BV Stadlecker Weg 2; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 708/32 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben (Bauweise E + I + DG Kniestock 1,50 m) befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Erschließung ist nicht gesichert, da keine Zufahrt vorhanden ist. Die vorgesehenen 14 Stellplätze an der östlichen Grundstücksgrenze nutzen die im Bebauungsplan Hitzenau- Ost, BA III, als Flutmulde ausgewiesene Fläche als Zufahrt und während der Bauzeit vermutlich auch als Baustellenzufahrt.
Die damit einhergehenden Geländeveränderungen (Anlage einer Baustellenzufahrt, spätere Stellplatzzufahrt) sind im Hinblick auf die Ereignisse beim Hochwasser am 01.06.2016 nicht hinnehmbar. Hierzu wäre in jedem Fall auch ein Wasserrechtsverfahren notwendig.
Dem Antrag auf Vorbescheid kann aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Die Flutmulde darf ohne vorheriges Wasserrechtsverfahrens nicht als Baustellenzufahrt / Stellplatzzufahrt angelegt werden, bzw. dürfen sich keine abflussverschlechternden Maßnahmen vorgenommen werden.
Die Gründe für die Beschlussfassung werden dem Bauwerber durch die Verwaltung gesondert erläutert.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 27.10.2020 15:58 Uhr