Neuerlass Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 28.7.2020 erstellt die Gemeindeverwaltung in Anlehnung an die neue Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer eine aktuelle Fassung der Hundesteuersatzung, die zum 1.1.2021 ihre Gültigkeit erlangen soll. Die Verordnung über das Halten von Hunden vom 27.6.2017 bleibt dabei unberührt.

Wesentliche Ergänzungen sind:
§ 2 Steuerfreiheit
  • Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,
  • Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden

§ 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
(2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung und keine Steuerermäßigung gewährt.

Achtung: In der Ladung war ein redaktioneller Fehler:
§ 9 Entstehen der Steuerpflicht
§ 11 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten

(2) Umgang mit Hunden unter vier Monaten: Anmeldung innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats.
(3) Tragen und Vorzeigen der Hundemarke.
(4) Abmeldung innerhalb eines Monats, Rückgabe der Steuermarke an die Gemeinde.
Hinweis:
Neue und bisherige Satzung sind im RIS hinterlegt. Sollte jemand die Satzungen in Papierform benötigen, bitten wir um Hinweis an die Gemeindeverwaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der neuen Hundesteuersatzung (Anlage im RIS) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.12.2020 08:35 Uhr