BV Kiesabbaugebiet K 9; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Plangenehmigung zur Herstellung eines Grundwasserteiches, Kiesabbautieferlegung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1814/1 und 1815 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchdorf a.Inn als Vorrangfläche für den Kiesabbau („Kiesabbaugebiet K 9“) festgesetzten Areals grenzt unmittelbar an den nördlich gelegenen bereits bestehenden Nassabbau, auf den Grundstücken Fl. Nr. 1816, 1821, 1822, 1823 und 1824 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, an. Für dieses Vorhaben hat die Wasserrechtsbehörde mit Bescheid vom 15.12.1998, geändert mit Bescheid vom 15.07.2010, die wasserrechtliche Erlaubnis für den Kiesabbau (Trockenabbau) und die Herstellung eines Grundwasserteiches erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Erweiterung des Kiesabbaus, der Änderung des Trockenabbauverfahrens im Nassauskiesungsverfahren, Kiesabbautieferlegung und -erweiterung auf den Grundstücken Fl. Nr. 1814/1 und 1815 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn zu.
Die Erschließung ist über die bestehenden öffentlichen Feld- und Waldwege, bzw. den Gemeindeverbindungstraßen zur Kreisstraße PAN 23, gesichert.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 01.02.2021 10:49 Uhr