Ausbildungsumlage zum 01.08.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit dem Pflegeberufegesetz werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in eine generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau zusammengeführt. Neben dieser inhaltlichen Weiterentwicklung der Pflegeausbildung stellt das Pflegeberufegesetz auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine neue Grundlage. Ab 2020 sind alle Krankenhäuser und ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen, die Pflegeversicherung und der Freistaat Bayern gesetzlich verpflichtet, in einen Ausgleichsfonds auf Landesebene einzuzahlen. Aus diesem Ausgleichsfonds erhalten die Berufsfachschulen für Pflege und die Träger der praktischen Ausbildung für jede/n Pflegeschüler bzw. jede/n Auszubildende/n Ausgleichszuweisungen (Ausbildungsbudgets). Die Einzahlungen in den Ausgleichsfonds und die Auszahlungen daraus erfolgen im Wege eines Umlageverfahrens. Die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH hat die Verwaltung dieses Umlageverfahrens übernommen.
Für das Seniorenheim St. Josef wurden mit Bescheid vom11.05.2020 Kosten in Höhe von 12.039,79 EUR erhoben.
Zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage wurde eine Zusatzvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und dem Bezirk Niederbayern geschlossen. Nach einer vorgegebenen Kalkulation ergibt sich für das Seniorenheim St. Josef ein Tagessatz je Bewohner von 2,03 EUR von 01.08.2020 bis 31.12.2020.

Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Abschluss der Zusatzvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung „Ausbildungsumlage“.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.04.2021 10:54 Uhr