BV Heuwieserweg 10; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sichtschutzes H = 1,80m auf dem Grundstück Fl.Nr. 118/47 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Höhe nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Dobl-Heuwieserweg. Gemäß den textlichen Festsetzungen ist die Höhe aller Einfriedungen auf max. 1,0 m beschränkt.

Der Bauherr möchte die bestehende Thujenhecke gegen einen pflegeleichten Sichtschutz austauschen. Die Unterschriften der Baunachbarn wurden eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.03.2021 09:24 Uhr