Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 27.07.2020 beschlossen, dass sich die Gemeinde Kirchdorf a. Inn für den weiteren Breitbandausbau den Cluster-Projekten des Landkreises anschließt und zusammen mit den Kommunen Ering, Simbach, Stubenberg und Wittibreut das Cluster Süd bildet.
Das Landratsamt Rottal-Inn hat im Herbst mitgeteilt, dass die Antragstellung auf kommunaler Ebene durchgeführt werden muss. Der Landkreis möchte diese Aufgabe nicht übernehmen.
Die finanzstärkste Kommune im Cluster sollte deshalb die Federführung für dieses Verfahren übernehmen – im Cluster Süd ist das die Gemeinde Kirchdorf a. Inn.
Mit neuer Zusammensetzung der teilnehmenden Gemeinden soll die Gemeinde Kirchdorf a. Inn zu diesem Zweck mit den benachbarten Kommunen Ering, Reut, Stubenberg, Tann und Wittibreut als interkommunaler Verbund zusammenarbeiten.
Die federführende Kommune ist für die Durchführung des Verfahrens, inklusive der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages verantwortlich. Das Innenverhältnis mit den beteiligten Kommunen und die Umsetzung des Verfahrens wird vertraglich geregelt mit einer Zweckvereinbarung nach KommZG. Die Zweckvereinbarung (vgl. Anlage) wurde in Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern, dem Bay. Gemeindetag, mit der Kommunalaufsicht und einem Telekommunikationsjuristen erstellt. Die Projektsteuerung und –koordinierung der Projektabwicklung verbleibt weiterhin beim Landkreis Rottal-Inn.
Wegen der bevorstehenden Änderung der Förderrichtlinien und einer eventuellen Begrenzung der Fördermittel war es dringend erforderlich, noch im Jahr 2020 einen „Förderantrag auf eine Zuwendung in vorläufiger Höhe“ zu stellen. Dieser Antrag wurde von der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, im Vorgriff und vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, am 22.12.2020 eingereicht.
Die Haushaltsplanung der beteiligten Kommunen ist mit der Kommunalaufsicht abgesprochen. Jede Kommune stellt das anteilige Volumen am Cluster in Ihren Haushalt ein. Der Beschluss zum genehmigten Haushalt ist der Lead-Kommune vorzulegen. Die Lead-Kommune plant das Gesamtvolumen (max. Gesamtdeckungslücke im Antrag 23,8 Mio. Euro) des Clusters ein, damit eine notwendige Ausgabeermächtigung für die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages vorliegt. Die Vertragsunterzeichnung soll im Jahr 2021 erfolgen. Die Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten innerhalb des Clusters sind in der Zweckvereinbarung geregelt. Eine Zwischenfinanzierung von Ausgaben durch die federführende Kommune findet nicht statt.
„Weiße Flecken“ in Kirchdorf:
Für die bis zu 34 noch zu erschließenden Haushalte in Kirchdorf (sog. „weiße Flecken) wird derzeit mit Ausbau-/Erschließungskosten von bis zu 2,5 Mio. € gerechnet. Davon wird die Gemeinde ca. 10 % Eigenbeteiligung tragen müssen.