BV Hauptstr. 8; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Gartenmauer (H = 2,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 12 Gmkg. Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Die überbaute Grundfläche für den Neubau mit Wintergarten, Schmutzschleuse und Garage beträgt 227 qm. Das in 2006 abgebrochene, baufällige Gebäude hatte eine Grundfläche von (21,30 x 8,30 m) ca. 177 qm.
Das Vorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan widerspricht der gemeindlichen Zaunsatzung, wonach die Höhe aller Zaunarten straßenseitig auf max. 1,0 m begrenzt ist. Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung einer Betonmauer entlang der Grundstückswestseite, beginnend auf Höhe der Südwestecke des best. Anwesen Hauptstr. 10. auf einer Länge von ca. 34 m, in Richtung Süden verlaufend.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben befindet sich in der Ortsmitte von Kirchdorf a. Inn in unmittelbarer Nähe zur Kirche. Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände. Die Beurteilung aus Sicht des Denkmalschutzes obliegt dem Landratsamt Rottal-Inn.
Die Ausnahme von der Zaunsatzung sollte nicht erteilt werden. Eine 2 Meter hohe Mauer im Kurvenbereich der Kreisstraße ist weder optisch für die Ortsmitte noch verkehrlich an der PAN 23 vertretbar. Mit dem Bauwerber wurde dies vorab besprochen. Es konnte einvernehmlich geklärt werden, dass dem Vorbescheid ohne die Mauer zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, mit Ausnahme der Grundstückseinfriedung, zu. Die Einfriedung darf gem. Zaunsatzung der Gemeinde nicht höher als 1,0 m sein.

 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.04.2021 08:11 Uhr