BV Seebergstr. 5a; Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 174/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.03.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der östliche Bereich der Seebergstraße (Hausnummern 5, 7 und 9) als sogenannte „Splittersiedlung“ ausgewiesen.
Das Grundstück kann an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeinde Kirchdorf a. Inn angeschlossen werden. Hierfür wurden in der Vergangenheit bereits fiktive Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser erhoben. 
Auf Anfrage der Verwaltung beim Kreisbauamt, wurde auf die Anbauverbote zur Kreisstraße (15 Meter zum Fahrbahnrand) und die „Machbarkeit einer Einbeziehungssatzung/ Außenbereichssatzung“ hingewiesen. 
Ein Satzungsentwurf einschließlich Lageplan v. 03.03.2021 wurde von der Verwaltung ausgearbeitet und ist im RIS hinterlegt.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. 
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung/ Außenbereichssatzung gem. § 35 abs. 6 BauGB durchzuführen. Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummer 174, 174/1, 177, 180/3, und 180/4 der Gemarkung Kirchdorf a. Inn. Innerhalb des Geltungsbereiches kann Wohnzwecken dienenden Bauvorhaben nicht entgegengehalten werden, dass sie
  • einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder 
  • die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.07.2021 10:40 Uhr