Mitteilungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Der Informationstermin für alle Gemeinderatsmitglieder zum Haushalt 2021 findet am Donnerstag, den 6. Mai 2021, ab 17 Uhr, in der Otto-Steidle-Halle statt. Die Beschlussfassung zum Haushalt ist für die Sitzung am 17. Mai 2021 geplant.

  1. Neues HLF 20 ist in Kirchdorf a. Inn eingetroffen. Am 6.4.2021 hat die Feuerwehr Kirchdorf das neue Feuerwehrfahrzeug in Linz in Empfang genommen.

  1. Der alte Bauhofbagger konnte in der Zollauktion für 35.700 € veräußert werden.

  1. Die Telefonica Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 8.4.2021 vorab informiert, dass auf der Flurnummer 1874 (bei Seibersdorf) der Neubau eine Sende- und Empfangsanlage geplant wird. Das Schreiben ist derzeit nur zur Information übermittelt und stellt keinen Bauantrag dar.



  1. Zur Anfrage von Gemeinderat Eichinger zum Thema Ansiedelung eines Frauenarztes/einer Frauenärztin hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns mit E-Mail vom 29. März 2021 folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ansiedlung eines Frauenarztes oder einer Frauenärztin
mit der interessanten Kurzbeschreibung Ihrer großen Gemeinde.

Grundlage für eine Niederlassungsmöglichkeit eines Arztes oder eines Psychotherapeuten
in Deutschland ist die Bedarfsplanung.
 
Nach dem aktuellen Stand der Bedarfsplanung für die Frauenheilkunde im Landkreis Rottal-Inn beträgt der Versorgungsgrad über 111,38 % und besteht derzeit keine Niederlassungsmöglichkeit für einen weiteren Frauenarzt in diesem Landkreis.
 
Folgende Möglichkeiten im Hinblick auf die Präsenz eines Frauenarztes wären grundsätzlich gegeben: Verlegung einer bereits bestehenden Frauenarzt-Praxis in die Gemeinde Kirchdorf am Inn, sofern ein niedergelassener Gynäkologe bereit dazu ist oder Verlegung einer Frauenarzt-Praxis im Zuge einer Praxisübergabe in der Form, dass der neue Gynäkologe die übernommene Praxis nach Kirchdorf am Inn verlegt oder ggf. eine Filialbildung einer bereits bestehenden Frauenarzt-Praxis.
  
Meine Berater-Kollegen weise ich auf das Anliegen der Gemeinde Kirchdorf am Inn hin.“


 

Datenstand vom 25.05.2021 08:42 Uhr