BV Kirchenweg 26; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Pools mit Wind- und Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage teilweise außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.03.2021 dem Antrag vom 16.03.2021 vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers des Baunachbarn Fl.Nr. 45/28 zugestimmt. Der Pool wird nunmehr von der westlichen Grundstücksgrenze in Richtung Osten verschoben, so dass nur die südliche Baugrenze in Richtung Kirchenweg um ca. 5,0 m überschritten wird.

Die Nachbarunterschrift Fl. Nr. 45/30 Gemarkung Kirchdorf a.Inn (östl. Grundstück) liegt vor. Die Nachbarunterschrift Fl. Nr. 45/28 Gemarkung Kirchdorf a.Inn (westl. Grundstück) liegt nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) der BayBO, verfahrensfreie Vorhaben, zu. Eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange ist aufgrund der Lage des Pools in der Grundstücksmitte nicht zu erwarten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.05.2021 08:42 Uhr