Die Haushaltssatzung ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushalt 2021 und soll wie folgt beschlossen werden:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 11.888.074 €
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 3.746.000 €
festgesetzt.
- Der Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen 1.522.500 €
und in den Ausgaben auf 1.780.500 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen 47.500 €
und Ausgaben auf je 32.000 €
festgesetzt.
§ 2
- Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
- Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ werden nicht festgesetzt.
§ 3
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 24.000.000 € festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 330 v.H.
b. für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.750.000 € festgesetzt (Art. 73 GO).
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Gemeinde Kirchdorf am Inn, 18.05.2021
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Johann Springer
1. Bürgermeister