Satzung über die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebiets "Ortsmitte Kirchdorf a. Inn"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Für die zielorientierte Umsetzung des ISEK ist die Definition eines innerhalb des Betrachtungszeitraums zu bewältigenden Sanierungsgebiets erforderlich. Der Umgriff des Sanierungsgebiets drückt aus, in welchem Bereich besonderer Handlungsbedarf gesehen wird und in welchem sich die Mehrzahl der Handlungsfelder befindet. 

Bürgerbeteiligung:
Die Satzung wurde in der Sitzung am 19. April 2021 zurückgestellt um eine ausführliche Bürgerbeteiligung zu gewährleisten (vgl. Mitteilungsblatt Mai 2021 und Homepage). 

Seitdem haben sich 4 Bürgerinnen / Bürger bei der Verwaltung gemeldet. 3 Anfragen konnte ohne weiteren Änderungsbedarf erledigt werden. 1 Bürgerin / Bürger fordert die Verkleinerung des Satzungsgebietes südlich der Joseph-Rathgeber-Straße. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgebrachten Bedenken nicht stichhaltig. 
Um dennoch einen Konsens finden zu können und im Hinblick darauf, dass das angesprochene Areal südlich der Joseph-Rathgeber-Straße nicht von Sanierungsmaßnahmen betroffen sein wird, wird vorgeschlagen, die Satzung in diesem Bereich zu verkleinern und die Flurnummern 14/5, 14/6, 14/7, 14/9, 33/37 und 33/38 aus dem Satzungsbereich zu entnehmen. 

Es wird vorgeschlagen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte Kirchdorf a. Inn“ zu erlassen (vgl. Anlage). Umgriff und betroffene Flurnummern vgl. Satzungsentwurf. Die zu entnehmenden Flurnummern (Verkleinerung des Satzungsgebiets) sind im Beschluss enthalten. 

Geändertes Sanierungsgebiet:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte Kirchdorf a. Inn“ in der vorgelegten Fassung mit folgender Änderung: Die Flurnummern 14/5, 14/6, 14/7, 14/9, 33/37 und 33/38 werden aus dem Satzungsbereich entnommen. Das Sanierungsgebiet ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 27.07.2021 17:21 Uhr