BV Hauptstr 70; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gabionensichtschutzzaunes (Höhe ca. 2,0 m Länge ca. 22,0 m) in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 450/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf entspricht aufgrund der Höhe (zulässig 1,10 m) und des Materials (Gabionen statt Holz oder Maschendraht) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. 
Der Bauherr begründet das Vorhaben mit der Störung der Privatsphäre wegen des Straßenverkehrs und dem Gehweg. 
Stellungnahme der Verwaltung
Der Antrag auf Befreiung sollte im Hinblick auf die erhebliche Bezugsfallwirkung abgelehnt werden. Die Privatsphäre kann auch durch eine entsprechende Bepflanzung gewährleistet werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Bereich der Hauptstraße im Ortsteil Machendorf wird das Ortsbild durch die geplante Mauer direkt an der Grundstücksgrenze entlang des Gehwegs stark beeinträchtigt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 06.12.2021 11:31 Uhr