BV J.-Wagner-Str. 16; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bergham Am Feldberg, zur Errichtung eines WPC-Zaunes, Höhe 1,80 m Grundstück Fl.Nr. 1863/6 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben widerspricht der Nr. 2.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Feldberg“ wonach Einfriedungen „so niedrig wie möglich“ zu halten sind. „Straßenseitig und zwischen den Parzellen sind Grundstückseinfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 m zulässig.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag auf Befreiung sollte im Hinblick auf die erhebliche Bezugsfallwirkung abgelehnt werden. Die Privatsphäre kann auch durch eine entsprechende Bepflanzung gewährleistet werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse wird das Ortsbild durch den geplanten Sichtschutz direkt an der Grundstücksgrenze stark beeinträchtigt.
Dem Bauherrn wird empfohlen, einen Sichtschutz durch die Bepflanzung des Grundstücks gemäß Nr. 5 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Grünordnung) vorzunehmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung eines WPC- Zaunes, Höhe 1,80 Meter, zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 06.12.2021 11:31 Uhr