BV Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Änderung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Von dem beauftragten Planungsbüro Jocham + Kellhuber, Iggensbach/Altötting, wurde ein Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, in der Fassung vom 15.11.2021 vorgelegt. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung ist im RIS eingestellt. 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Seniorenheimes geschaffen werden. Gemäß §13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ wird das beschleunigte Verfahren angewandt (vgl. Beschlussvorlage).

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vom Planungsbüro Jocham und Kellhuber, Iggensbach/Altötting, gefertigten Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Kirchdorf-Dobl-Machendorf“ Deckblatt-Nr. 3 (Volksschule) , bestehend aus: 
  1. Planzeichnung, (M 1 : 1.000) mit zeichnerischem Teil, Übersichtslageplan, den planerischen und den textlichen Festsetzungen und der
  2. Begründung,

in der Fassung vom 15.11.2021. 

Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB zur Innenentwicklung. In diesem Verfahren wird von der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die westliche Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 22 der Gemarkung Kirchdorf a. Inn. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 16.12.2021 14:32 Uhr