BV Lärchenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfriedung (Höhe 1,60 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/57


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.3

Sachverhalt

Gemäß 2.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost BAIII sind Grundstückseinfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 m zulässig. Im Bereich der Tannenstraße wurde bisher maximal eine Zaunhöhe von insgesamt 1,30 m vom Bauausschuss, wegen des Höhenunterschieds zur Tannenstraße (Grundstück liegt tiefer) genehmigt. Dieser Bezugsfall ist hier nicht einschlägig. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Zaunhöhen von über 1,0 Meter sollten abgelehnt werden. Der Bebauungsplan trifft hier eine abschließende und nachvollziehbare Regelung. Ein Sonderfall (z.B. Grundstück liegt tiefer) liegt hier nicht vor. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen wird. Dies sollte vermieden werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.  

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 16.12.2021 14:32 Uhr