BV Lärchenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Stützmauer 30 cm über Gelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/57


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hitzenau-Ost und widerspricht Nr. 2.4.1 der textlichen Festsetzungen, wonach entlang der öffentlichen Gräben bzw. Grünflächen zugewandten Grundstücksseite, Stützmauern grundsätzlich unzulässig sind.
Die Verwaltung hat in der Angelegenheit bereits einen Ortstermin durchgeführt und empfiehlt dem Antrag aus Gründen der besonderen Lage des Grundstücks (im Kurvenbereich des Grabens) zuzustimmen und eine Stützmauer i.H.v. 0,30 Meter über dem vorhandenen Gelände zu ermöglichen. Damit soll eine langfristige Geländeerosion vermieden werden. 
Der Bauherr ist verantwortlich, durch die Maßnahme kein Wasser auf Nachbargrundstücke abzuleiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Der Bauherr ist verantwortlich, dadurch kein Wasser auf Nachbargrundstücke abzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.12.2021 14:32 Uhr