Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2021 ö 5.3

Sachverhalt

Mit Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Entlastung über die Haushaltsrechnung zu beschließen. Bei der Beratung bzw. Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO ist der erste Bürgermeister aber wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. (Grundsätzlich ist die Sitzungsleitung auch während dieses Tagesordnungspunktes durch ihn davon nicht betroffen). Über die Entlastung ist ein eigener Beschluss nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. Art.102 Abs.3 Satz 1 GO die Entlastung der Verwaltung und des Bürgermeisters für den Vollzug der Haushaltsführung 2020.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.02.2022 11:18 Uhr