BV Lärchenweg 4; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Schwimmbeckens und einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/81 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.02.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Für die gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Gerätehütte bzw. das gem. Art. 57 Nr. 10 der BayBO verfahrensfreie Schwimmbecken wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, Bauabschnitt III, (Lage außerhalb der Baugrenzen) beantragt. 
Die Gerätehütte sollte einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand von mindestens 1,0 m einhalten. 
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 517/80 Gemarkung Kirchdorf a.Inn hat die Bauvorlage unterzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den beantragten Befreiungen für die verfahrensfreien Vorhaben zu. Die Gerätehütte muss einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand von mindestens 1,0 m einhalten 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 06.04.2022 08:50 Uhr