Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule) - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn hat in der Sitzung vom 15. November 2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchdorf-Dobl-Machendorf“, Deckblatt-Nr. 3 (Volksschule) zu ändern. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. 
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Seniorenwohnheimes auf dem Areal der sog. Festwiese. 

Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 21. März 2022 den Änderungsentwurf des Bebauungsplans mit den aus der ersten Auslegung bzw. Trägerbeteiligung vorgebrachten notwendigen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und einen Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst .

Das angepasste Deckblatt-Nr. 3 zur Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Kirchdorf-Dobl-Machendorf“ Deckblatt-Nr. 3 (Volksschule) wurde in der Zeit vom 11. April 2022 bis 28. April 2022 erneut ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. 
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden keine weiteren Einwände vorgebracht.

Der Satzungsbeschluss kann erfolgen. Damit hat die Gemeinde Baurecht für das neue Seniorenheim geschaffen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) das vom Planungsbüro Jocham + Kellhuber, Iggensbach, gefertigte Deckblatt Nr. 3 zur Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Kirchdorf-Dobl-Machendorf“ (Volksschule) einschließlich Begründung und Anlagen (Anlage 1: „Schalltechnischen Untersuchung zu den einwirkenden und ausgehenden Geräuschen – Bericht Nr. M166991/02“ vom 22.02.2022 vom Büro Müller-BBM GmbH aus München und Anlage 2: „Prüfung der freien Abströmung und der ausreichenden Verdünnung – Bericht Nr. M167155/01“ vom 22.02.2022 vom Büro Müller-BBM GmbH aus München) in der Fassung vom 27.6.2022 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.07.2022 11:08 Uhr