Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf Ost" - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 I und 4 I BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 27 wurde in der Zeit vom 24. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 durchgeführt. 

Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen werden im Folgenden dargelegt. 

Die Darstellung ist aufgrund des Umfangs als Anlage und Bestandteil der Ladung beigefügt. (Anlage  – Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3.1 und § 4.1 BauGB – Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 27).

Stellungnahme, Abwägung und Beschlussvorschlag sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt

Eine Änderung der Planunterlage ist nicht erforderlich. Der Entwurf des FNP mit Begründung ist im RIS enthalten. 
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB kann durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat 
  • beschließt die Abwägungsbeschlüsse wie in der Anlage unter Beschlussvorschlag dargestellt. 
  • beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2022 09:29 Uhr