Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 I und 4 I BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“ wurde in der Zeit vom 24. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 durchgeführt. 

Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen werden im Folgenden dargelegt. 

Die Darstellung ist aufgrund des Umfangs als Anlage und Bestandteil der Ladung beigefügt. (Anlage – Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3.1 und § 4.1 BauGB zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“).

Stellungnahme, Abwägung und Beschlussvorschlag sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt

Eine Änderung der Planunterlage ist wie im Beschlussvorschlag dargestellt vorgesehen. Der Entwurf der angepassten Planunterlage mit Begründung ist im RIS enthalten. 
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB kann durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsbeschlüsse wie in der Anlage unter Beschlussvorschlag dargestellt. 

Dabei werden folgende Änderungen/Ergänzungen beschlossen:
  • Hinweise zu den Belangen der Autobahn GmbH in Begründung
  • Änderung Begründung Überschrift zum Punkt 4.3
  • Streichung Begriff Mehrfamilienhaus, Festsetzung Mindestanzahl von 6 Wohneinheiten pro Wohngebäude 
  • Änderung Formulierung Sockelmauer in Stützmauer (Festsetzung, Begründung)
  • Begründung Punkt 8 Maß der baulichen Nutzung streichen
  • Ergänzung der planlichen Festsetzungen GRZ, GFZ, Haustypen, Wandhöhen, Bauweise
  • Nummerierung Festsetzung III.1.2 Haustypen, Änderung Nummerierung
  • Ergänzung Hinweise Löschwasser und Brandschutz auf Plan
  • Konkretisierung Zielzustand Ausgleichsfläche in Festsetzung und Begründung
  • Konkretisierung erster Schnittzeitpunkt, 2. Schnitt ca. 6 Wochen später in Festsetzung und Begründung
  • Ergänzung der textlichen Hinweise und der Begründung zur 110 kv-Freileitung
  • Darstellung des Maststandortes der 110 kV-Freileitung
  • Darstellung des Sicherheitsbereiches der 110 kV-Freileitung


Zusätzlich werden folgende Wünsche der Gemeinde für die weitere Planung beschlossen:
  • Nachrichtliche Ergänzung der Festsetzung II.9.2 und in der Begründung: interne Ausgleichsfläche AF1 und Ökokonto


Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2022 09:29 Uhr