Änderung der Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Sanierung der Hauptstraße im Ortsbereich von Hitzenau ist die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinhaltung- und Sicherungsverordnung) anzupassen. Der bereits bisher von der Gemeinde im Rahmen der Härtefallregelung betreute Gehweg ist verlängert worden.
Die Härtefallregelung i.S. des § 9 Abs. 2 der Verordnung wird wie folgt angepasst:
- bisher: Gehsteig entlang der Hauptstraße (ab Unterführung KR PAN 26) bis Hitzenau
- neu: Gehsteig entlang der Hauptstraße (ab Unterführung KR PAN 26) bis Hitzenau Kreuzung Waldstraße / Stadlecker Weg
Darüber hinaus ist die Verordnung unverändert.
Hinweis:
Der Entwurf der Verordnung und die Altfassung sind im RIS eingestellt. Wer eine Version in Papier vorab benötigt, bitte um kurze Info per Mail oder telefonisch.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinhaltung- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem vorliegenden Entwurf.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 23.11.2022 09:35 Uhr