BV Schillerstr.; Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 326/18, Gem. Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 326/18, Gem. Kirchdorf a. Inn.  Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“ (Schillerstraße). Das Wohnhaus soll folgende Maße aufweisen: 
Länge: 10,74 m 
Breite:   8,99 m
Traufhöhe: 5,855 m, Firsthöhe: 7,95 m
An das Wohnhaus wird ein Wintergarten angebaut, mit einer Länge von 7 m und einer Breite von 4 m. Weiterhin wird ein Doppelcarport mit Abstellraum errichtet (Länge insgesamt: 8,99 m, Breite Carport: 6,615 m, Breite Abstellraum: 3 m). Das Wohnhaus hat zwei Vollgeschosse. Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung und Dachform). Festgesetzt ist eine Dachneigung von 17° bis 32° bei Hauptgebäuden. Bei Nebengebäuden gilt die Festsetzung analog. Der Wintergarten soll eine Dachneigung von 2° aufweisen.  
Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen. Gründe die gegen das Bauvorhaben bzw. die Befreiung sprechen sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag sowie der beantragten Befreiung wie  eingereicht zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.06.2024 07:51 Uhr