Änderung des Flächennutzungsplanes GE Atzing II; Sondergebiet"großflächiger Einzelhandel" mit Deckblatt-Nr. 24


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2015 ö 13

Sachverhalt

Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche der Fa. Netto, von 800 auf ca. 920 qm, hat die Regierung von Niederbayern, Abt. Raumordnung und Landesplanung die Änderung des Flächennutzungsplanes Ausweisung eines „Sondergebietes (SO) großflächiger Einzelhandel“ gefordert.
Die geplante Verkaufsfläche von 920 qm entspricht dabei den Zielen der Raumordnung und  Landesplanung. Für die Realisierung des Vorhabens ist der Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass an einem Standort ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen wird. Ebenso ist ein Bebauungsplan aufzustellen, bei dem in den textlichen Festsetzungen die maximale Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt festgesetzt wird. Folgende Formulierung wird vorgeschlagen: „ Zulässig ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1000 qm.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 24, für den Bereich Gewebegebiet Atzing II; Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:  

-        im Norden: durch die Nordgrenze des Grundstücks FlNr. 663/3, Gemarkung Kirchdorf
-        im Westen: durch von-Siemens-Straße
-        im Süden: durch die Atzinger Allee,  (Kreisstraße KR PAN 26)
-        im Osten: durch die Waldblickstraße und  eine gedachte Linie im Abstand von 20 m zum westlichen Einschleifungsas t der B 12 bzw. der linienbestimmten Alternativtrasse der A 94

und umfasst die Grundstücke / Teilflächen der Grundstücke  663/3, 663/6, 663/8 Gem. Kirchdorf a.Inn. Mit der Ausarbeitung des Änderungsdeckblattes Nr. 24 wird das Ingenieurbüro Desch, Kirchham, beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem.  § 3 Abs. 1 (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) des Baugesetzbuchs (BauGB) anhand der Vorentwürfe durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2016 11:42 Uhr